Freistellungsaufträge, NV-Bescheinigungen, Steuerklassenwahl – Themen, die unscheinbar wirken, aber spürbare Auswirkungen auf die steuerliche Belastung haben können.
Freistellungsaufträge sorgen dafür, dass Kapitalerträge bis zum Sparerpauschbetrag nicht der Quellensteuer unterliegen – wer sie nicht eingerichtet hat, zahlt möglicherweise mehr als nötig. Eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung kann für Personen mit geringem Einkommen die Abführung von Kapitalertragsteuer gänzlich vermeiden.
Und die Wahl der richtigen Steuerklasse kann sich für Arbeitnehmer monatlich direkt im Nettolohn bemerkbar machen – besonders für Ehepaare oder eingetragene Lebenspartnerschaften lohnt sich hier eine genaue Betrachtung.
Ich übernehme die Beantragung und berate Sie dazu, welche Kombination in Ihrer individuellen Situation sinnvoll ist – denn die optimale Lösung ist nicht immer die naheliegendste.
Lebensumstände ändern sich — eine neue Stelle, eine Heirat, ein Renteneintritt. Was heute optimal ist, kann morgen schon überholt sein. Ich behalte das im Blick und melde mich, wenn eine Anpassung sinnvoll ist.
Ob Sparerpauschbetrag, Behindertenausweis oder andere Freibeträge — es gibt mehr Möglichkeiten als viele wissen. Ich berate dazu und begleite die Umsetzung.
Für Personen mit geringem Einkommen verhindert die Nichtveranlagungs-Bescheinigung den unnötigen Abzug von Kapitalertragsteuer — direkt an der Quelle.
Die richtige Kombination ist nicht immer offensichtlich — und sie kann sich ändern, wenn sich die Lebenssituation ändert.
Ich freue mich auf Ihre Anfrage – und melde mich innerhalb von 48 Stunden.
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